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Infodienste Kommunales Recht starten in Brandenburg

Brandenburg startet die schrittweise Einführung von Infodienste Kommunales Recht zunächst mit fünf ausgewählten Kommunalverwaltungen

Halle (Saale), November 2026. Infodienste Kommunales Recht starten in Brandenburg: Ab Dezember führen zunächst fünf ausgewählte Kommunalverwaltungen die digitale Lösung für die Arbeit mit Satzungen, Dienstanweisungen und amtlichen Bekanntmachungen ein. Mit dabei sind die Gemeinden Grünheide (Mark) und Heidesee, das Amt Spreenhagen, der Landkreis Elbe-Elster und die Stadt Frankfurt (Oder).

Damit sind von Beginn an unterschiedliche kommunale Strukturen vertreten: Gemeinden, ein Amt, ein Landkreis und eine kreisfreie Stadt. Brandenburg ist zugleich das fünfte Bundesland, in dem Infodienste Kommunales Recht eingesetzt werden. Bereits im Einsatz beziehungsweise in der Einführung ist die Lösung in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und einigen Kommunen in Sachsen.

Mit der Einführung schafft das Land Brandenburg ein gemeinsames Angebot für seine Kommunen und setzt zugleich auf die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Grundlage dafür ist die bestehende Ländervereinbarung der Linie6Plus. Brandenburg nutzt die darin vorgesehene Option für Infodienste Kommunales Recht und profitiert damit von teilbaren Kosten für die Weiterentwicklung. Zudem wird ein länderübergreifender Standard für die Erarbeitung kommunalen Rechts definiert und etabliert. Auch Länder außerhalb der Linie6Plus sind herzlich dazu eingeladen sich die Lösung anzuschauen und nachzunutzen.

Infodienste Kommunales Recht unterstützen Verwaltungen dabei, Satzungen und Dienstanweisungen digital zu erarbeiten, zu bearbeiten und zentral zu verwalten sowie Prozesse rund um amtliche Bekanntmachungen digital abzubilden. Die Anwendung bildet dabei den gesamten Lebenszyklus ab: vom ersten Entwurf über Abstimmung innerhalb der Verwaltung, Beschluss beziehungsweise Freigabe und digitale Ausfertigung bis zur Bekanntmachung, Veröffentlichung und späteren Änderung. Änderungen, Versionen und Freigaben bleiben nachvollziehbar und die jeweils aktuelle Fassung zentral verfügbar.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Verbindung mit der bestehenden kommunalen IT-Landschaft. Über Schnittstellen können Ratsinformationssysteme angebunden sowie elektronische Signaturen beziehungsweise elektronische Siegel in den Prozess einbezogen werden. Auch bei der Veröffentlichung greift das Prinzip der zentralen Datenpflege: Satzungen und amtliche Bekanntmachungen können auf der kommunalen Website, interne Regelungen und Dienstanweisungen im Intranet integriert werden.

Damit müssen Inhalte nicht an verschiedenen Stellen parallel gepflegt und bei Änderungen mehrfach aktualisiert werden. Das reduziert doppelte Datenpflege und Medienbrüche und sorgt dafür, dass Informationen aus einer zentral gepflegten Quelle in den jeweils benötigten Kanälen bereitgestellt werden können.

Mit den fünf ausgewählten Verwaltungen beginnt die schrittweise Einführung in Brandenburg. Gleichzeitig ist die Nutzung von Infodienste Kommunales Recht nicht auf das Landesangebot beschränkt: Kommunen können die Anwendung auch unabhängig davon direkt erwerben und einsetzen. So bleibt die Entscheidung, wann und in welchem Rahmen die eigenen Prozesse rund um Satzungen, Dienstanweisungen und amtliche Bekanntmachungen digitalisiert werden, bei der jeweiligen Verwaltung.

Gerade die unterschiedlichen Strukturen der fünf zunächst beteiligten Verwaltungen schaffen gute Voraussetzungen für den Start in Brandenburg. Von kleineren Gemeinden und Ämtern über einen Landkreis bis zur kreisfreien Stadt werden verschiedene organisatorische Anforderungen und vorhandene IT-Strukturen berücksichtigt.

Die Weiterentwicklung von Infodienste Kommunales Recht nimmt künftig auch Künstliche Intelligenz in den Blick. Ab 2027 ist eine KI-gestützte Assistenz vorgesehen, die Verwaltungen dabei unterstützen soll, Änderungen auf Landesebene schneller zu erfassen und mögliche Auswirkungen auf kommunale Regelungen zu erkennen.

Damit richtet sich der Blick künftig nicht mehr nur darauf, wie Satzungen und andere Regelungen digital bearbeitet und verwaltet werden, sondern auch darauf, wann aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen Handlungsbedarf entstehen könnte.

Mit dem Start in Brandenburg setzt sich die Einführung von Infodienste Kommunales Recht in Deutschland weiter fort. Die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg, die Einbindung bestehender kommunaler Systeme und die zentrale Datenpflege schaffen dabei die Grundlage für digitale Verwaltungsprozesse mit weniger Doppelpflege und Medienbrüchen.