Kommunales Recht

Rechtssicherheit im Verwaltungshandeln.

Kommunale Rechtsvorschriften zentral erarbeiten, nachvollziehbar verwalten und digital bereitstellen.

Der Infodienst Kommunales Recht unterstützt Kommunen und Landkreise über den gesamten Lebenszyklus einer Rechtsvorschrift: von der Erarbeitung und Abstimmung über Beschluss und Ausfertigung bis zur Bekanntmachung und Archivierung.

 

 

Der aktuelle Gesetzgebungsprozess ist sehr komplex und zeitaufwendig?
Papierbasierte Dokumente und veraltete Softwaretools erschweren die Zusammenarbeit?

Profitieren Sie als Kommune.

Mehr als eine Ablage

Zeitersparnis

Gesetzesentwürfe medienbruchfrei erstellen, überprüfen, signieren & siegeln und elektronisch bekanntmachen.

 

 

Digitalisierung

Umsetzung des OZG (§2 Abs. 3 OZG)
Verknüpfung von Rechtsnormen, Leistungen und Online-Diensten.

Bügernähe

Barrierefreie Oberfläche für Redakteure und Bürger: schnelle Pflege und Ansicht der aktuellen Lesefassung.

Eine Anwendung für den gesamten Satzungsprozess

Der Infodienst Kommunales Recht verbindet die strukturierte Pflege kommunaler Rechtsvorschriften mit den dazugehörigen Prüf-, Freigabe- und Veröffentlichungsprozessen.

Online-Praxisdialog:

Satzungen und Ortsrecht digital verwalten

Die digitale Verwaltung von Satzungen, Verordnungen und Ortsrecht stellt Kommunen vor vielfältige Herausforderungen. In unserem Online-Praxisdialog möchten wir mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen und Erfahrungen aus der kommunalen Praxis austauschen.

Wie kann ich das Modul als Kommune nutzen?

Nachnutzung auf Landesebene sowie kommunaler Ebene

Das Modul Kommunales Recht gehört zur Infodienste-Plattform.
Die Infodienste und somit auch das Modul Kommunales Recht wiird in folgenden Ländern auf Landesebene als Basisinfrastruktur zur kommunalen Nutzung bereitgestellt.

Das Modul kann auch für einzelne Kommunen bereitgestellt werden.
Wenn Ihre Kommune oder Ihr Bundesland Interesse hat, kontaktieren Sie uns gern.
 

Kontakt aufnehmen

Drei Länder, ein Ziel!

Das Modul Kommunales Recht ist Teil der Infodienste-Familie innerhalb der Linie6Plus.

Schleswig Holstein

In Schleswig-Holstein wird die Anwendung Ortsrecht unter dem Namen „KSH-Recht“ (Kommunales Recht Schleswig-Holstein) genutzt. Damit kann eine Amtsverwaltung zum Beispiel ihre geltenden Rechtsvorschriften und auch die der zugehörigen Gemeinden auf ihrem Portal anbieten. Entsprechend gilt dies für eine Kreisverwaltung. Eine Gemeinde kann ebenso ihr Ortsrecht auf dem eigenen Gemeindeportal anbieten.

Das Ortsrecht auf der Webpräsenz des Amts Achterwehr.

Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Sachsen-Anhalt

Die Pilotphase für die Digitalisierung des kommunalen Rechts in Sachsen-Anhalt konnte am 02.04.2024 erfolgreich abgeschlossen werden. Der Rollout in weiteren Kommunen ist geplant.

Das Ortsrecht auf der Webpräsenz des Burgenlandkreises.

Bürgerservice Sachsen-Anhalt.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Pilotphase mit insgesamt 19 Kommunen ist angelaufen und wird vorrausichtlich im August 2025 enden. Anschließend ist das Flächenrollout und die Erprobung der elektronischen Verkündung geplant.

Technische Einbindung

Das Ortsrecht kann über verschiedene Schnittstellen Daten ausgeben.

Unser Schnittstellenframework bietet flexible Möglichkeiten zur Einbindung des Ortsrechts in eine landesweite oder kommunale Webpräsenz. Die Übergabe der Daten erfolgt layoutneutral. Somit steht Ihnen der gesamte Datenbestand jederzeit und gepflegt zur Verfügung, eine homogene Darstellung der Daten an allen Ausgabestellen ist so sichergestellt.

Informationen zu den Schnittstellen

Option A

Assistentengestützte Einbindung in ein CMS via Include Wizard

Option B

REST-API mit lesender Schnittstelle.
Für den Zugriff auf Modul Kommunales Recht benötigen Sie einen API-Key. Diesen erhalten Sie über ihren Auftraggebe.
Technische Dokumentation: ID REST KR

Noch Fragen?

Antworten auf häufige Fragen rund um Einführung, Nutzung und Betrieb des Infodienstes Kommunales Recht.

Für welche Verwaltungen eignet sich der Infodienst Kommunales Recht?

Der Infodienst Kommunales Recht unterstützt Kommunen, Landkreise und andere Träger kommunaler Selbstverwaltung bei der digitalen Verwaltung ihrer Rechtsvorschriften. Die Anwendung wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt bzw. bereitgestellt und eignet sich insbesondere für Hauptämter, Rechtsämter, Ordnungsämter sowie weitere Bereiche, die für die Erarbeitung, Pflege und Veröffentlichung kommunaler Rechtsvorschriften verantwortlich sind.

Können vorhandene Word- und PDF-Dokumente übernommen werden?

Ja. Bestehende Rechtsvorschriften können übernommen werden. Dabei können bereits vorhandene Dokumente elektronisch bereitgestellt werden. Zusätzlich lassen sich PDF-Dateien und weitere Anlagen in die Vorschrift integrieren. Für Bestandsdaten bieten wir zudem Unterstützungsleistungen bei der Erstübernahme und Strukturierung vorhandener Inhalte an.

Wie werden Änderungen und frühere Fassungen dokumentiert?

Alle Änderungen an einer Vorschrift werden nachvollziehbar dokumentiert. Der Infodienst Kommunales Recht unterstützt Versionierung, Historienführung und synoptische Vergleiche von Fassungen. Zusätzlich können Aktivitäten mit Zeit- und Nutzerbezug dokumentiert werden. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, welche Änderungen erfolgt sind und welche Fassung zu welchem Zeitpunkt gültig war.

Kann das Ratsinformationssystem angebunden werden?

Ja. Der Infodienst Kommunales Recht unterstützt die Anbindung von Ratsinformationssystemen und die Integration in bestehende Beschluss- und Genehmigungsprozesse. In den aktuellen Unterlagen wird dies unter anderem anhand einer Anbindung an ALLRIS dargestellt. Dadurch können Informationen zwischen Redaktionssystem und Ratsinformationssystem ausgetauscht und Prozessschritte miteinander verknüpft werden.

Ist eine elektronische Bekanntmachung möglich?

Der Infodienst Kommunales Recht unterstützt technisch einen digitalen Gesamtprozess von der Erarbeitung über die Ausfertigung bis zur elektronischen Bekanntmachung von Rechtsvorschriften. Ob und in welcher Form elektronische Bekanntmachungen oder elektronische Ausfertigungen rechtlich zulässig sind, richtet sich nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen. Gerne beraten wir Sie zu den Rahmenbedingungen in Ihrem Bundesland. 

Wie werden Vorschriften auf unserer Website eingebunden?

Für die Bereitstellung von Rechtsvorschriften stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Ausgabe kann über Schnittstellen erfolgen oder über den Include Wizard in bestehende Webangebote integriert werden. Dadurch können Rechtsvorschriften sowohl auf kommunalen Websites als auch auf landesweiten Portalen bereitgestellt werden.

Können interne Vorschriften erfasst werden?

Ja. Neben öffentlich bereitgestellten Rechtsvorschriften können auch Vorschriften erfasst werden, die nicht veröffentlicht werden sollen. Darüber hinaus unterstützen die Unterlagen ausdrücklich die Erfassung und Bereitstellung von Dienstvorschriften im Intranet. Die Entscheidung über eine Veröffentlichung liegt bei den jeweiligen Verantwortlichen.

Wie läuft die Einführung in unserer Verwaltung ab?

Die Einführung erfolgt gemeinsam mit Ihrer Verwaltung. Dazu gehören die Bereitstellung und Einrichtung des Systems, die Anlage von Nutzern und Rollen, die Übernahme bestehender Rechtsvorschriften sowie die Schulung der Mitarbeitenden. Darüber hinaus können bei Bedarf Schnittstellen zu weiteren Systemen wie Ratsinformationssystemen oder Signaturdiensten eingerichtet werden.